Tchibo will sich durch alle Instanzen klagen
Aldi Süd zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts. Tchibo hingegen kündigte schon vor der Urteilsverkündung an, sich notfalls durch alle Instanzen klagen zu wollen. Noch ist das Urteil nämlich nicht rechtskräftig.
Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf könnte Tchibo dann in Berufung gehen und vortragen, dass es eine Gesetzeslücke gebe. Nach Ansicht des Kaffeerösters könne Aldi seinen Kaffee nur deswegen so günstig anbieten, weil der Discounter ihn selbst herstellt und sich bei der Preisgestaltung nicht an einem Einstandspreis orientieren muss. Somit könne Aldi die gesamte Wertschöpfungskette kontrollieren. Das letzte Wort im Kaffeestreit zwischen Aldi und Tchibo ist also noch nicht gesprochen.
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