Online-Werbung ist für viele Unternehmen unverzichtbar – sei es zur Kundengewinnung, Markenbildung oder Umsatzsteigerung. Händler investieren viel Geld in Banner, Suchmaschinenanzeigen oder gesponserte Inhalte, um ihre Zielgruppen zu erreichen.
Doch gleichzeitig wächst auf Nutzerseite die Abwehrhaltung. Immer mehr Menschen installieren Werbeblocker, um sich vor Bannern, Pop-ups und Tracking zu schützen. Auch diejenigen, die die Werbung schalten, haben oftmals privat selbst einen Adblocker in Gebrauch. Ein Widerspruch.
Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bringt Schwung in die Debatte und nimmt sich der Frage an: Sind Werbeblocker überhaupt zulässig?
Das Urteil kurz & knapp
- Problem: Unternehmen wollen Werbung schalten. Nutzer wollen Werbung blockieren.
- Aber: Werbung blockieren ist nicht automatisch legal, wenn dabei geschützte Bestandteile der Seite manipuliert werden.
- BGH-Urteil: Adblocker bleiben erstmal erlaubt, aber der BGH sieht mögliche Urheberrechtsverstöße, wenn sie in den Webseiten-Code eingreifen.
- Und nun? Für Händler besteht damit die Chance, dass ihre werbefinanzierte Inhalte weniger Sichtbarkeit einbüßen.
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