Wenn online ein Abonnement oder ein anderes sogenanntes Dauerschuldverhältnis geschlossen wurde, muss dieser Vertrag auch unkompliziert wieder gekündigt werden können. Bei Verbraucherverträgen ist dazu ein Kündigungsbutton verpflichtend. Ähnlich wie beim „Jetzt kaufen“-Button muss eine eindeutig beschriftete Schaltfläche auf der Webseite vorhanden sein, mit der der Vertrag gekündigt werden kann. Das ergibt sich aus dem Gesetz für faire Verbraucherverträge in Verbindung mit §312k BGB.
Kommentar schreiben