Die Aufregung um die Google-Fonts-Abmahnungen kehrt ein Stück weit zurück – diesmal auf höchstrichterlicher Ebene. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 28. August 2025 (Az. VI ZR 258/24) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet, wie die Kanzlei Dr. Bahr berichtet.
Auslöser war ein User, der mithilfe einer Software automatisiert Webseiten aufrief, um gezielt Verstöße wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts zu provozieren – und anschließend Schadensersatz zu fordern.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben