Wer im E-Commerce unterwegs ist, kennt das Spiel: Ein Brief von einem Verein oder einer Kanzlei, zahlreiche Vorwürfe, Unterlassung, Auskunft, Abmahnkosten – und der Druck, sofort zu reagieren. Für viele Online-Händler ist eine Abmahnung ein lästiges Übel, besonders in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Doch nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Und nicht jede Forderung muss erfüllt werden. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm rückt genau das ins Licht – und zeigt, warum Händler mehr Rechte haben, als ihnen oft eingeredet wird.
Der Fall beginnt bei E-Zigaretten-Zubehör und endet bei grundsätzlichen Fragen: Wer darf überhaupt abmahnen? Was muss man wirklich preisgeben? Und wann lohnt es sich, standzuhalten?
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