Abmahngefahr: So muss die Mail-Adresse im Impressum angegeben werden

Veröffentlicht: 22.09.2025
imgAktualisierung: 22.09.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
22.09.2025
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E-Mail
hadj14amar / Depositphotos.com
Die E-Mail-Adresse im Impressum muss ausgeschrieben werden. Eine Verlinkung zum Kontakt ist nicht ausreichend.


Das Landgericht Frankfurt entschied in einem Urteil, dass eine mailto-Verlinkung im Impressum nicht ausreichend ist. Online-Shops müssen eine E-Mail-Adresse ausgeschrieben im Impressum angeben.

Geklagt hatte ein Mitbewerber gegen den Betreiber eines Online-Shops. Dieser hatte im Impressum die Kontaktmöglichkeit unter „Write us an E-Mail“ verlinkt. Mit einem Klick auf den Link öffnet sich das E-Mail-Programm des Nutzers. In ausgeschriebener Form war die E-Mail-Adresse nicht auf der Seite zu finden. Gegen diesen Umstand klagte ein Mitbewerber, er war der Ansicht, dass dies gegen die Informationspflichten  aus dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verstößt. 

LG Frankfurt bejahte Verstoß

Das Landgericht Frankfurt bejahte in seiner Entscheidung einen Verstoß gegen die Informationspflichten aus dem Digitale-Dienste-Gesetz (LG Frankfurt a.M., 05.03.2025, 2-06 O 38/25). In § 5 Absatz 1 Nr. 2 des DDG heißt es, dass die Informationen zur Kontaktaufnahme in Form einer Adresse für elektronische Post leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen. Auch wenn ein mailto-Link die Kontaktaufnahme erleichtern kann, sind die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt, wenn die E-Mail-Adresse nicht zusätzlich ausgeschrieben im Impressum vorhanden ist. Denn damit die Funktion genutzt werden kann, brauchen Nutzer:innen ein E-Mail-Programm, welches auf dem Computer installiert ist. Für User:innen, die beispielsweise ihre E-Mails auf der Webseite im Internetbrowser öffnen, stellt dies keine Möglichkeit dar. Der Wortlaut des Gesetzes ist zudem eindeutig, dass die Adresse selbst angegeben werden muss.

Abmahngefahr für Händler:innen

Händler:innen sollten die Angabe im Impressum überprüfen und gegebenenfalls die E-Mail-Adresse hinzufügen. Ein mailto-Link kann als zusätzliche Option trotzdem im Impressum vorhanden sein, allerdings muss die E-Mail-Adresse dann zusätzlich auch ausgeschrieben vorhanden sein. 
 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 22.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 22.09.2025
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
5 Kommentare
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Sven
06.10.2025

Antworten

Was bedeutet das jetzt genau, ich muss eine eMail Adresse als Klartext einfügen und zusätzlich kann ich eine eMail mit mailto Link einfügen, oder ist es erlaubt beides zu kombinieren? Für mich liest sich das so, als wenn beides vorhanden sein muss. Es ist mittlerweile wirklich schwierig allen Vorgaben nachzukommen, vielleicht wäre weniger manchmal mehr, ich mein, wer bitte liest sich zb den ellenlangen Datenschutz durch, kaum jemand liest die Coockie Einstellungen, die meisten wollen einfach nur in ruhe Einkaufen, wie im Real Live auch.
Redaktion
07.10.2025
Hallo Sven, wie im Artikel beschrieben, KANN eine Mailto-Verlinkung als zusätzliche Option angegeben werden, Pflicht ist es nicht. In jedem Fall muss allerdings die E-Mail-Adresse ausgeschrieben werden. Viele Grüße die Redaktion
Sjaak
23.09.2025

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Manche Kunden sollten vor dem Surfen im Internet einen kurzen IQ-Test bestehen müssen – oder vielleicht brauchen wir einen „World‑Wide‑Web‑Führerschein“, ähnlich dem Autoführerschein.
Robert
23.09.2025

Antworten

Vielleicht sollten die Gerichte mal dazu übergehen, Menschen, die nicht einmal in der Lage sind, eine E-Mailadresse in einem Link zu erkennen, vom Onlinehandel auszuschließen. Solche Menschen können einfach nicht geschäftsfähig sein - es ist völlig ausgeschlossen...
Friedrich
26.09.2025
@Robert Vielleicht statt laut über andere zu schimpfen einfach die klaren Vorschriften einhalten und nicht sich etwas eigenes ausdenken. Wenn eine Fußgängerampel nachts an der leeren Hauptstraße rot anzeigt, muss man auch warten. Einfach die Regel einhalten… und nicht, habe keinen gefährdet und mit der überwachenden Polizei diskutieren. Wäre ja auch eine Lösung den Shop so wie viele auch einfach richtig gestalten.