Unter DMs Eigenmarke Mivolis verkaufte die Drogeriekette sogenannte „Immun-Smoothies für Kinder“. Die Verbraucherorganisation Foodwatch klagte gegen diese Bezeichnung. Laut Foodwatch liegt ein Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung vor. Vor dem Landgericht Karlsruhe bekam Foodwatch recht. DM muss die Bezeichnung des Produkts anpassen, wie LTO berichtete.
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