Die Button-Lösung soll Verbraucher schützen
Seit Inkrafttreten der Button-Lösung im Jahr 2012 sind Online-Händler verpflichtet, deutlich zu kennzeichnen, wenn durch einen Klick eine zahlungspflichtige Bestellung abgegeben wird. Fehlt diese Klarheit, kommt kein Vertrag zustande – auch wenn der Kunde den Button anklickt. Das Ganze hat seinen Hintergrund darin, dass man vor dem alles entscheidenden Klick wirklich sicher sein soll, ob man sich vertraglich binden will.
Das Urteil bekräftigt nun noch einmal, dass der gesamte Buchungsvorgang so gestaltet sein muss, dass Verbraucher zweifelsfrei erkennen, dass sie ein verbindliches und kostenpflichtiges Angebot abgeben. Gestaltung und Inhalte von Bestellseiten müssen klar und verständlich sein, dürfen jedoch nicht verwirren. Symbole, Begleittexte und Layouts dürfen den Verbraucher nicht irreführen oder verunsichern.
Verbraucher wiederum könnten den Schutz durch die Button-Lösung ausnutzen und sich so nachträglich aus unüberlegten Bestellungen, für die es beispielsweise kein Widerrufsrecht gibt, befreien. Das steht allerdings wieder auf einem anderen Blatt Papier.
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