Die Aufwendungen für einen getätigten Testkauf auf eBay - um eine Markenrechtsverletzung zu überprüfen - sind auch dann erstattungsfähig, wenn der Schuldner die gekaufte Test-Ware nicht mehr heraus verlangt, so der Leitsatz des aktuellen Beschlusses (Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 12.03.2014, Az.: 4 W 23/14). Für viele Händler frustrierend, nachdem die Kosten für eine Abmahnung schon teuer genug sind.

(Bildquelle Money and Gavel: Derek Hatfield via Shutterstock)
Ein Online-Händler verklagte einen anderen Händler wegen einer Markenrechtsverletzung mit der Begründung, dass der Beklagte über eBay gefälschte Marken-Jacken verkauft habe. Der abmahnende Händler hatte, um eine Markenverletzung nachzuweisen, einen Testkauf einer Jacke in Höhe von 242,90 Euro getätigt. Die Kosten für den Testkauf möchte er nun auf gerichtlichem Wege ebenfalls erstattet bekommen.
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