Das Prinzip des Anhängens funktioniert wie folgt: Bieten mehrere Online-Händler einen identischen Artikel an, werden sie auf dieser Produktseite nacheinander gelistet. Die Voraussetzung der „Identität“ der Produkte ist aber dann nicht mehr gewährleistet, wenn der Anbieter eine eigene Marke eingetragen hat, unter der der anhängende Händler gerade nicht verkauft. Hier kann eine Marken- und Wettbewersverletzung vorliegen.

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Erneut stand die Zulässigkeit des Anhängens an fremde ASINs bei Amazon auf dem gerichtlichen Prüfstand. Diesmal vor dem Landgericht Düsseldorf.
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ASINs kosten zudem auch eine Menge Geld.
Gerade deswegen ist es üblich, daß Händler sich an an fremde ASINs anhängen.
Es ist auch von Amazon gewollt, nämlich dann, wenn es sich um ein identisches Produkt handelt.
- Björn Dorra, Founder netzaktiv.de
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