Meldet sich ein Nutzer unter Angabe von falschen persönlichen Daten (z.B. unter fingierten Daten einer nicht existierenden Person) bei eBay an, so kann er nicht in rechtlicher wirksamer Weise an Auktionen teilnehmen. Die Offerte zur Abgabe eines Angebots richtet sich nämlich nur an solche Personen, die sich unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen bei eBay angemeldet haben (Amtsgericht Kerpen, Urteil vom 27. Juni 2014, Az. 104 C 106/14).

(Bildquelle eBay Button: Rob Hyrons via Shutterstock)
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