Laut einem Anfang des Jahres ergangenen Urteil des Landgerichts Köln müssen von Pixelio erworbene Bilder auch bei der direkten Anzeige über die Bild-URL einen Urhebervermerk enthalten (Landgericht Köln, Urteil vom 30.01.2014, Az.: 14 O 427/13). Diese nicht ganz unumstrittene Entscheidung wurde nun jedoch in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Köln zur Freude aller Nutzer aufgehoben.

(Bildquelle Person and copyright sign: Palto via Shutterstock)
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