Um unnötig überfüllte Postfächer durch automatisch generierte SPAM-Mails zu vermeiden, möchten einige Online-Händler gerne auf die Angabe der E-Mail-Adresse auf der Webseite verzichten und stattdessen lediglich ein Kontaktformular bereit halten. Doch das ist nach einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin nicht zulässig: Die Angabe der E-Mail-Adresse ist Pflicht und kann nicht durch ein Kontaktformular ersetzt werden.

(Bildquelle E-Mails: Pathompong Chai-onnom via Shutterstock)
E-Mail-Adresse muss angegeben werden
Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG gebietet die Angabe einer Adresse, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglicht, einschließlich der Adresse der elektronischen Post. Das ist die E-Mail-Anschrift.
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Man sollte Deutschland wirklich verlassen!
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