Amazon wurde vom Landgericht Berlin wegen unlauteres Wettbewerbs und Verstoß gegen die Buchpreisbindung verurteilt. Der Online-Händler hatte mit Schulfördervereinen kooperiert, um seine Position auf dem Schulbuch-Markt auszubauen.

(Bildquelle Schulbücher: hxdbzxy via Shutterstock)
Als „unmissverständliche Entscheidung“ betitelt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels die Entscheidung des Landgerichts Berlin. Die Richter haben Amazon mit ihrem noch nicht rechtskräftigen Urteil untersagt, Schulfördervereinen Provisionen beim Verkauf preisgebundener Bücher im Rahmen seines Affiliate-Programms zu zahlen. Sollte Amazon gegen dieses Urteil verstoßen, droht für jeden Fall ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Amazon habe, wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels beschreibt, „u.a. dem Schulförderverein eines Berliner Gymnasiums Vergütung dafür gezahlt, dass Eltern ihre Schulbücher über einen entsprechenden Link auf der Website des Vereins bei dem Online-Händler kaufen“.
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