Die Auswirkungen von Vertriebsbeschränkungen können für Online-Händler teils fatale Folgen haben. Im Zuge solcher einschränkenden Richtlinien soll es in der Vergangenheit bereits zu verheerenden Umsatzeinbrüchen und sogar zu Insolvenzen gekommen sein. Ein aktuelles Urteil des OLG Schleswig richtet sich gegen entsprechende Beschränkungen des Elektronik-Herstellers Casio Europe.

(Bildquelle Hand aus Laptop: krimar via Shutterstock)
Viele namhafte Hersteller haben sich bereits gegen den Vertrieb ihrer Produkte auf digitalen Marktplätzen entschieden und entsprechende Vertriebsbeschränkungen in die Wege geleitet. Die Folge: Händler, die vormals Asics-, Adidas, Mammut- oder Deuter-Produkte in ihrem Sortiment hatten, durften diese nicht länger bei Amazon, eBay und Co. verkaufen. Die Hersteller begründen derartige Verbote häufig damit, ihre Marke bzw. Produkte schützen und eine Qualitäts- und Gebrauchssicherung garantieren zu müssen. Doch für zahlreiche Händler kam die Entscheidung dem Entzug ihrer Existenzgrundlage gleich.
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