Impressum: Technische Pflege mit vielen Hürden
Das Urteil ist insofern strittig, weil nicht ganz klar ist, ob bei einem solchen Xing-Profil eine „Geschäftstätigkeit im Sinne des UWG“ (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) vorliegt. Dennoch könnte das Urteil einer neuen Abmahnwelle Vorschub leisten und weiteren Gewerbetreibenden und Händlern Abmahnungen bescheren.
Doch selbst wenn Geschäftstreibende und Händler ein entsprechendes Impressum auf Xing anlegen, heißt dies nicht, dass sie vor Abmahnungen künftig gefeit sind: Denn die Xing-Seiten in den verschiedenen Versionen (Desktop-Version, mobile Version und App) müssen separat gepflegt und bearbeitet werden.
Und genau hier liegt der Hund begraben, denn wo sich ein Impressum recht problemlos in die Desktop-Variante und die App einspeisen lässt, ist ein rechtskonformer Auftritt in der mobilen Version aus technischer Sicht potenziell schwierig.
Es bleibt abzuwarten, ob Xing sich seiner Pflichten bewusst wird und es Gewerbetreibenden und Händlern in naher Zukunft ermöglicht, auf allen Ebenen rechtssicher aufzutreten und Abmahnungen zu vermeiden.
Kommentar schreiben
Antworten
scrollt in Eurem XING Profil ganz nach unten und klickt dann rechts auf "Impressum bearbeiten"
Wir lösen das mit einem einfachen Hinweis + Link zum eigenen Impressum.
Man muss/sollte aber darauf achten das ein User nur zwei Klicks benötigt, so schreibt es ja das BGH vor.
Beispiel: xing.com/.../...
**
Impressum der itratos Ltd & Co. KG
itratos.de/.../impressum.html
**
Liebe Grüße
Walter Timo Panitz
itratosTeam
Ihre Antwort schreiben