Mit Urteil vom heutigen Tage erteilt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg der Speicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten ohne konkreten Anlass eine Absage. Die europäische Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten verstößt - wie von Datenschützern prophezeit - gegen die Grundrechte und wurde daher heute vom Gerichtshof für unzulässig erklärt.

(Bildquelle Ordner mit Daten: Thep Urai via Shutterstock)
Am heutigen Tage hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg das mit Spannung erwartete Urteil verkündet, ob er die EU-Richtlinie zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung für zulässig hält.
„Die Richtlinie beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt“, so die Entscheidung des EuGH, mit der die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung heute für ungültig erklärt wurde.
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