Der Betreiber einer Online-Spiele-Plattform darf in seinen AGB die Übertragung von Accounts und gekauften Online-Games verbieten. Dies gilt sogar dann, wenn der Account Voraussetzung für das Spielen des online erworbenen Spiels ist. Das UsedSoft-Urteil des EuGH sei hier gerade nicht anwendbar.

(Bildquelle Mann mit Tablet: Andrey_Popov via Shutterstock)
Oft sind Online-Computerspiele nur über die Online-Plattform nutzbar und an eine Registrierung oder einen Account gebunden. Dazu haben die Spielhersteller ausgeklügelte technische Hindernisse eingebaut, um eine Weitergabe der Online-Computerspiele zu verhindern.
Die Richter des Landgerichts Berlin waren der Auffassung, dass Online-Computerspiele und die damit in Zusammenhang stehenden Accounts nicht übertragbar sein müssen und damit ein Weiterverkauf ausscheiden dürfe (Urteil vom 21.01.2014, Az.: 15 O 56/13). Dieser Weiterverkauf kann, beispielsweise, in den AGB ausgeschlossen werden.
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