Eine halbe Million Euro zahlt Schuhhändler Deichmann pro Jahr für die Lizenzierung von Schuhkartons. Zu viel und ungerecht, findet das Unternehmen und klagte – allerdings erfolglos – gegen die Verpflichtung aus dem Verpackungsgesetz.
Schuhkartons verbleiben überwiegend im Unternehmen
Laut Welt klagte Deichmann vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 9 K 539/22). Typischerweise fielen die Schuhkartons der Eigenmarken gar nicht bei den Verbraucher:innen als Müll an, da diese im Geschäft verblieben. Die meisten würden die Schuhe also ohne Karton mitnehmen. Um die Entsorgung kümmere sich Deichmann dann selbst. Für das Unternehmen sei es daher „unsinnig“, für die Entsorgung über das duale System zu zahlen. Unterm Strich würde man doppelt zahlen. Einmal für die eigene Entsorgung und dann noch einmal zusätzlich für die Entsorgung über das duale System.
Kritische Grenze von 50 Prozent
Das Gericht sah dies aber anders. Im Kern ging es um die Frage, ob über 50 Prozent der Schuhkartons in den Haushalten der Kundschaft landen. Bei unter 50 Prozent wäre eine Befreiung denkbar gewesen.
Dafür wurde ein Gutachten erstellt. Dieses ergab, dass 62 Prozent der Schuhkartons bei der Kundschaft verblieben. Damit sind sowohl die Kartons gemeint, die aus dem stationären Handel mit nach Hause genommen werden, als auch jene, die über den Online-Versand verschickt werden. Deichmann selbst hält das Gutachten für nicht valide und gab an, dass gut 60 Prozent der Kartons im Laden verbleiben würden.
Das Urteil selbst wurde noch nicht veröffentlicht.
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