Wegen der bei zahllosen Webseiten eingebetteten Meta Business Tools muss Meta nun einem deutschen Facebook-Nutzer 5.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das Sammeln von personenbezogenen Daten verstoße, laut Landgericht Leipzig, massiv gegen europäisches Datenschutzrecht, wie Heise berichtete.
Datenweitergabe an die USA
„Jeder Nutzer ist für Meta zu jeder Zeit individuell erkennbar, sobald er sich auf den Dritt-Webseiten bewegt oder eine App benutzt hat, auch wenn er sich nicht über den Account von Instagram und Facebook angemeldet hat“, so das Landgericht Leipzig in einer Pressemitteilung. Diese Daten werden dann in die USA weitergeleitet und dort im unbekannten Maß ausgewertet. Das habe ein nahezu vollständiges Überwachen des Online-Verhaltens zur Folge.
Verhältnismäßig hohe Summe
Das Landgericht sprach dem Nutzer einen Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro zu. Dabei handelt es sich um eine verhältnismäßig hohe Summe. In einem ähnlichen Fall vor dem Landgericht Stuttgart wurden dem Nutzer lediglich 300 Euro zugesprochen. Vor dem BGH wurden einem Nutzer für Kontrollverlust von Daten durch Scraping lediglich 100 Euro zugesprochen.
Urteil könnte Klagewelle auslösen
Das Urteil könnte dafür sorgen, dass zahlreiche Nutzer:innen Klage gegen Meta einreichen. Aller Voraussicht nach wird Meta Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, um eine Klagewelle weiterer Nutzer:innen zu verhindern.
Einen konkreten Schaden hat das Landgericht Leipzig nicht benannt. Eher wurde auf eine allgemeine Betroffenheit eines durchschnittlich betroffenen Nutzers verwiesen.
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