5,5 % extra für Unternehmen: Gericht bestätigt Solidaritätszuschlag

Veröffentlicht: 26.03.2025
imgAktualisierung: 26.03.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
26.03.2025
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Person tippt auf Taschenrechner vor Laptop, umgeben von digitalen Steuerelementen mit dem Wort "TAX" im Zentrum.
jujong11 / Depositphotos.com
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. Unternehmen müssen die Zusatzsteuer zahlen.


Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag abgelehnt und somit dessen Verfassungsmäßigkeit bestätigt, berichtet die Tagesschau. Das Gericht urteilte, dass der Solidaritätszuschlag, der seit 1995 zur Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung erhoben wird, weiterhin einen berechtigten Finanzierungsbedarf deckt. Seit 2021 wird der Zuschlag allerdings nur noch von Gutverdienenden und Unternehmen bezahlt.

Der „Soli“ belastet Unternehmen in Deutschland durch eine zusätzliche Abgabe von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer. Dies kann vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen eine spürbare finanzielle Belastung darstellen.

Klage der FDP

Die Klage, initiiert von sechs FDP-Politikern, argumentierte, dass der Solidarpakt, der gleiche Lebensverhältnisse in den alten und neuen Bundesländern sicherstellen sollte, 2019 ausgelaufen sei und damit keine Basis mehr für die Ergänzungsabgabe bestehe. Diese Auffassung wurde vom Gericht nicht geteilt. Es wurde betont, dass solche Abgaben zwar nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden dürfen, aber eine Aufhebung erst dann geboten ist, wenn der festgestellte Mehrbedarf entfällt. Das Gericht sieht diesen Mehrbedarf auch heute noch als gegeben an.

Die Entscheidung könnte große finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben. Bei einer Abschaffung des Solidaritätszuschlages würden geplante Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fehlen.
 

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Veröffentlicht: 26.03.2025
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
6 Kommentare
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RW
02.04.2025

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Es ist traurig zu sehen wie unser einst so stolzes Bunderverfassungsgericht nur noch Urteile nach Kassenlage und Politiknarrativen spricht. Man kann deren Entscheidungen in letzter Zeit nicht mehr wirklich als gerecht und im Sinne aller Bürger oder "des Volkes" verstehen. Erst wenn endlich der letzte Unternehmer ausgewandert oder insolvent ist, dann werden diese Leute merken, dass das Geld und Wohlstand für all unsere Bürger doch nicht auf Bäumen wächst.
Robert
27.03.2025

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Es ist bedauerlich, dass unsere Bundesrichter offenbar nicht mehr vollkommen unabhängig entscheiden können. Anders lässt sich dieses Urteil und die vage Begründung, die keinerlei Perspektive für ein Ende des Solis aufzeigt, kaum nachvollziehen. Es heißt schließlich nicht ohne Grund, dass man die Hand, die einen füttert, nicht beißt. Die Frage ist nur, wer füttert die Bundesrichter.
MR
27.03.2025

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Wieder ein weiterer Schritt zum Aussterben der Kleinunternehmer.
MartiE
27.03.2025

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Steuern die einmal erhoben wurden, werden nie wieder abgeschafft...höchstens umbenannt. Der Staat kann mit Geld nicht umgehen, je mehr er hat desto mehr verschwendet er.
ralf
27.03.2025

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Ich frage mich warum unser Land so Unternehmerfeindlich ist. Sobald man selbständig sein Geld verdient muss man für alles zahlen. Ich war letzte Woche mein Auto aus der Werkstatt abholen wegen der TÜV-Untersuchung. Da wurde gerade Strasse in der Ansässig war, erneuert und die Werkstatt war nun von einer Seite wieder erreichbar. Er sagte mir, dass er als einziger Strassenbeitrag für diese Erneuerung zahlen muss, weil er gewerblich ist. Das beste dann noch. Die Baustelle wurde 3 Wochen vor Beginn abgesichert und dann gingen alle in Urlaub. 3 zusätzliche Wochen konnten Kunden seine Werkstatt nicht mit dem Auto über die eigentliche Baustellenzeit erreichen. Aber zahlen sollen wir für alles. Egal ob der Staat uns die Existenz bedroht.
cf
27.03.2025

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Dann sollte das Gericht bitte in diesem Zusammenhang auch gleich einmal prüfen, wofür genau das Geld ausgegeben wird - ich würde mal vermuten, dass es nicht 100% Zweckbestimmt genutzt wird, sonst wären einige Landesteile schon längst mit purem Gold überzogen. Wunsch: Richter müssen weiterhin 5,5% von ihrem Gehalt abgeben (ohne vorherige Gehaltserhöhung) - oder mal 1 Jahr lang vom Gewinn eines kleinen Onlineshop-Betreibers leben. Sowas klärt die Sicht manchmal etwas....