Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag abgelehnt und somit dessen Verfassungsmäßigkeit bestätigt, berichtet die Tagesschau. Das Gericht urteilte, dass der Solidaritätszuschlag, der seit 1995 zur Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung erhoben wird, weiterhin einen berechtigten Finanzierungsbedarf deckt. Seit 2021 wird der Zuschlag allerdings nur noch von Gutverdienenden und Unternehmen bezahlt.
Der „Soli“ belastet Unternehmen in Deutschland durch eine zusätzliche Abgabe von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer. Dies kann vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen eine spürbare finanzielle Belastung darstellen.
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