Warum darf man nicht mit dem werben, was das Produkt auch bewirkt: Nämlich die Beendigung des Durchfalls bei einem Durchfall-Medikament? Was dieser Fall mit dem Autofahren zu tun hat, sagt unser kurioses Urteil zum Start ins Wochenende.

(Bildquelle Toilettenpapier mit Medikamenten: Chamille White via Shutterstock)
Die Werbung für ein Medikament gegen Durchfall mit der Anpreisung "L. stoppt Durchfall" ist unzulässig, wenn das Medikament den Durchfall nicht binnen weniger Stunden beendet.
Der für Wettbewerbssachen zuständige Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes untersagte in einem vor kurzem veröffentlichten Urteil die Verwendung dieses Slogans (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30.01.2014, Az.: 6 U 15/13).
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