Eine gute Artikelbeschreibung verfügt in jedem Fall auch über anschauliche Produktbilder. Wer die Fotos nicht selbst machen will, kommt schnell in die Versuchung, sich am „Fotofundus“ eines anderen zu bedienen. Doch auch wenn dieser kein Berufsfotograf ist, können hohe Schadensersatzzahlungen bei der unberechtigten Verwendung drohen…
(Bildquelle Kamera mit Geld: kaczor58 via Shutterstock)
Bei der Berechnung des Schadensersatzes wegen einer unberechtigten Verwendung von hochwertigen Fotos eines Berufsfotografen kann die sog. MFM-Tabelle als Orientierungshilfe verwendet werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 13.02.2014 (Az.: 22 U 98/13) entschieden.
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