
Zeugniswahrheit vs. Wohlwollen
Darf ein laufendes Ermittlungsverfahren im Arbeitszeugnis stehen?
Das Arbeitsgericht Siegburg entschied, dass ein laufendes Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie im Arbeitszeugnis erwähnt werden darf
27.10.2025
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