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36.000 Euro Strafe für falsche Werbekennzeichnung

Veröffentlicht: 30.07.2026
imgAktualisierung: 30.07.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
30.07.2026
img 30.07.2026
ca. 1 Min.
Frau schaut geschockt auf Brief
Erstellt mit KI
Zu kleine Schrift und eine nicht gut lesbare Schriftart sollen dafür gesorgt haben, dass eine Influencerin eine Rekordstrafe zahlen muss.


Wegen unzulässiger Werbekennzeichnung auf Instagram soll eine Influencerin eine Strafe von 36.000 Euro zahlen, wie der SWR berichtet. Bereits im April berichtete die Influencerin auf ihrem TikTok-Account über die enorme Strafe, die ihr von der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) auferlegt wurde. Laut der LFK handelt es sich um das höchste Bußgeld, das je gegen eine Influencerin oder einen Influencer verhängt wurde.

Schriftart und -farbe nicht ausreichend erkennbar

Laut eigenen Angaben sollen Werbekennzeichnungen nicht ausreichend sichtbar gewesen sein. Dabei wurden vor allem die Größe, die Schriftfarbe und die Schriftart bei mehreren Kennzeichnungen bemängelt. „Man sieht doch überall, dass es eine Anzeige ist. […] Ich bin geschockt, ich kennzeichne jede Kooperation“, so die Influencerin.

Konkret soll es um mehrere bezahlte Kooperationen gehen, die zwischen Mai und Juli 2025 stattfanden. Für Instagram-Storys soll sie Geld und Sachleistungen erhalten haben. Ein Teil der Beiträge soll nicht ausreichend als Werbung gekennzeichnet worden sein, sodass der kommerzielle Charakter nicht zum Ausdruck kam. Laut LFK war Diab schon 2020 und 2022 mehrfach auf die gesetzlichen Anforderungen an die Werbekennzeichnung hingewiesen worden.

Die Lifestyle-, Mode- und Beauty-Influencerin hat auf Instagram 760.000 Follower. Die große Reichweite und die wiederholten Verstöße sollen bei der Höhe der Strafe berücksichtigt worden sein.

Veröffentlicht: 30.07.2026
img Letzte Aktualisierung: 30.07.2026
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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DerECommerceDude
05.08.2026

Antworten

Scam ist das, sonst nichts. in den short-formaten packen sie die kennzeichnung lediglich in den video-titel und kommen damit durch. wie ist das zu erklären? eigendlich sollte man auch bei solcher kennzeichnung davon ausgehen, dass ein erwachsener mensch das als werbung einordnen kann. aber man wird hier doch sowieso absichtlich dumm gehalten...
Alwx
31.07.2026

Antworten

Ich seh so viele Stories, wo oben ins Eck miniklein und hell das Wort Anzeige gequetscht wird. Finde die Strafe übertrieben, check aber auch nicht, warum die Leute nicht einfach korrekt kennzeichnen, es ist ja bekannt.
Jay
31.07.2026

Antworten

Wir leben in einem Fiebertraum, in dem die Leute alle maximal für dumm gehalten werden. Man will die Leute vor irgendwas schützen, anstatt ihnen mal das Wissen einzugeben, es selbst beurteilen zu können. Aber wer will schon mündige, selbstverantwortliche Bürger.
Pietro
30.07.2026

Antworten

Dann sollte es mal klarere Vorgaben zu der Lesbarkeit der Werbekennzeichnung geben. Allerdings befürchte ich, dass es deswegen noch eine saftige Abmahnwelle geben könnte, bevor es mehr Klarheit gibt? Und wo muss im Video "Werbung" oder "Werbevideo" stehen? Oben oder unten? Eine Kennzeichnung muss ja auf dem ersten Blick erkennbar sein. Und wenn man ein Buch liest, fängt man ja in der Regel auch von oben an zu lesen, also wäre die Positionierung der Kennzeichnung am Unteren Bereich des Videos nicht zulässig, oder? Und welchen Einfluss hat das BFSG auf die Werbekennzeichnung?