Mit unserem Rechtsradar gibt es wieder den wöchentlichen Überblick über juristische Neuigkeiten, die wichtig und interessant für Online-Händler sind. Der IDO-Verband ist wegen fehlender Klagebefugnis vor Gericht gescheitert, Online-Händler tragen eine Aufklärungspflicht im Falle von Mehrfachabmahnungen und das Hanseatische Oberlandesgericht hält in einem Urteil DSGVO-Verstöße grundsätzlich für abmahnfähig.
Kommentar schreiben