Erhält man mehrere Abmahnungen für ein und denselben Fehler, ist das äußerst ärgerlich. Nach Beschluss des Landgerichts Würzburg können Online-Händler Pflichten in einem solchen Fall treffen.
Eine Abmahnung zu kassieren ist mit Aufwand und Kosten verbunden. So richtig nervenaufreibend wird es allerdings, wenn plötzlich eine weitere Abmahnung im Briefkasten liegt – für den gleichen Fehler. So war es auch im Fall vor dem Landgericht Würzburg. Der Abgemahnte hatte dem zweiten Abmahnenden außergerichtlich mitgeteilt, für den Grund des Ärgers bereits eine Abmahnung erhalten und die entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben zu haben. Warum er das tat? Die Abgabe einer solchen wird gefordert, weil aus rechtlicher Sicht damit eine Wiederholungsgefahr beseitigt werden kann, schließlich sind die Vertragsstrafen in solchen Fällen nicht gerade niedrig.
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das mit der DSGVO ist ein guter Einwand.
In der Regel wird es aber so sein, dass man von einem Unternehmen, also einer juristischen Person abgemahnt wird. Die Daten der juristischen Person auf der Unterlassungser klärung stellen keine personenbezogen en Daten dar. Daher kann auch kein Verstoß gegen die Datenschutzgrun dverordnung vorliegen.
Gerade im Urheberrecht kann es aber auch zu Abmahnungen durch Privatpersonen kommen. Dann handelt es sich natürlich um personenbezogen e Daten. Leider gibt es zu diesen Fällen noch keine Rechtssprechung . Im Moment gehen wir davon aus, dass der Abgemahnte in diesem Fall ein berechtigtes Interesse an der Weiterleitung zum zweiten Abmahner hat. Schließlich muss der Abgemahnte beweisen können, dass er bereits eine Unterlassungser klärung abgegeben hat.
Beste Grüße
die Redaktion
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Ich gebe ja dann dem 2.Abmahner sämtliche Daten vom 1. Abmahners..
So Punkt eins derjenige verstößt in meinen Augen gegen Datenschutz bezgl. Daten des 1.Abmahners.
2. Kann sich dann noch zusätzlich der 2.Abmahner etwas raus reden und behauptet dass er trotzdem Anrecht auf seine vollbrachte "Arbeit/Aufwand " hat. Da ja auch er den Fehler beim Beklagten gesucht und gefunden hat, mit evt. der Auslegungssache , das er noch zusätzlich was anderes meint..und lässt dann nicht locker. Sonst geht er ja leer aus der 2.Abmahner.. Oder man müsste dann den Betrag auf alle Abmahner Aufteilen, da ja die ARMEN Abmahner damit soviel Arbeit und Aufwand hatten den "Bösen" Händler zu belehren.
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"Wieder einmal zeigt sich, wie wichtig der richtige Umgang mit Abmahnungen sein kann"
....
Nee - hier zeigt sich wie skrupellos und Menschenveracht end dieses ganze System ist - (das was ich eigentlich würde schreiben wollen fällt besser unter selbstzensur !)
interessant wäre ja auch zu wissen - hatte der ""Schwer-Verbre cher"" denn keine Rechtsberatung ? oder wird er die im nachhinein noch verklagen können ?
wie war das gerade mit IDO ? - mini-Niederlage - Falschaussage und nichts passiert - Nein im gegenteil - wird allen Abmahnern nun damit noch mehr möglichkeiten gegeben.
wahrscheinliches Szenario:
Abmahner A B C und D treffen sich einmal die Woche - tauschen Ihre herausgefundene n ""Schwerstverbr echer"" aus - um Sie dann im Wochenrhytmus abzumahnen - alternativ können natürlich dann auch "Rechts"-"Schut z"-verträge" abgeschlossen werden - natürlich gab es soetwas noch nie und wird es im Deutschen ""Rechtssystem" " auch nie geben ! alles nur reinste Phantasie !
aber der der eigentliche Hammer ist eigentlich:
Zitat:
Die einfachste und sicherste Möglichkeit ist hierbei, einfach eine Kopie der Abmahnung und der unterschriebene n Unterlassungser klärung vorzulegen
...
also wenn das nicht gegen die DSGVO verstößt - dann wandere ich nach Grönland aus ?
oder muss ich mir dann die Genehmigung beim erstabmahner holen - weil der sich ja
auch so gern in seine Karten kucken läßt ? also da dann w.o. weder A B C noch D zustimmen würden - könnten die wie im Beispiel 4 Mahnverfahren durchziehen !?
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(Die einfachste und sicherste Möglichkeit ist hierbei, einfach eine Kopie der Abmahnung und der unterschriebene n Unterlassungser klärung vorzulegen).
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