Einzelverpackung oder Trennhilfe? Darüber stritt sich Ferrero mit dem Verbraucherschutz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Am Freitag fiel nun das Urteil.
Wie viele Raffaellos sind wohl in einer Packung? Daraus könnte man ein Schätzspiel machen, denn die Verpackung selbst schweigt zur Anzahl der süßen Kugeln. Lediglich die Nettofüllmenge steht drauf. Wie die LTO berichtet empfand das die hessische Verbraucherzentrale als irritierend und verklagte Ferrero auf Unterlassung.
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