Bei der Werbung mit Testergebnissen muss man als Händler schon ein Gespür für Kleinigkeiten haben. Sonst unterwirft man sich dem Verdacht der irreführenden Werbung.
Erneut hat es einen Matratzenhändler getroffen: Der Händler bewarb eine Matratze mit den Ergebnissen der Stiftung Warentest und wurde vom Dachverband der Verbraucherzentralen in Deutschland erfolgreich verklagt (Urteil v. 20.09.2018 - Az.: 6 U 127/17).
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