Wie jede Woche gibt es mit dem Rechtsradar eine Zusammenfassung dessen, was die Welt des Rechts in den letzten Tagen bewegt hat. Mit dabei: Das Oberlandesgericht München zur rechtlichen Verbindlichkeit von Scheinangeboten auf Ebay, außerdem urteilte der BGH zum Widerrufsrecht im Werkvertrag und das Landgericht Hamburg befasste sich mit der Bewerbung eines Creme-fraiche-Ersatzprodukts. Auch zur Einwilligung nach der DSGVO gibt es Rechtsprechung.
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