Servicehotlines sind ein sensibles Thema, nahezu jeder hat hier schon schlechte Erfahrungen zumindest mit einer langen Warteschleife gemacht. Das LG München I setzte sich jetzt mit den Preisen für solche Hotlines auseinander: Kosten sind erlaubt, zumindest theoretisch.
Kundenservice-Hotlines sind selten ein Grund zur Freude: Kunden fristen viel Zeit in Warteschleifen, Mitarbeiter müssen den Frust auffangen. Hitziger wird es, wenn der Service dann auch noch kostenpflichtig ist. So war dies etwa bei dem Pay-TV Anbieter Sky Deutschland der Fall, dieser verlangte vom Anrufer 0,20 Euro je Anruf aus dem Festnetz, ein Anruf aus dem Mobilfunknetz sollte 0,60 Euro kosten. Das fiel der Verbraucherschutzzentrale Bayern auf, die sich dann mit diesem Sachverhalt an das Landgericht München I wandte (AZ.: 37 O 15341/17).
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