Eine Entscheidung mit Signalwirkung: Laut Urteil des Landgerichts Würzburg können Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellen. In diesem Fall hatte eine Rechtsanwältin unter anderem gegen Informationspflichten verstoßen. Außerdem: Eine Bank muss ihrem Kunden für unautorisierte Überweisungen haften und „Ballermann“ bleibt eine eingetragene Marke.
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