Werbung per E-Mail heizt die Gemüter auf - und zwar auf beiden Seiten: Bei Kunden, wie auch bei Händlern. Auch die Gerichte hatten in der vergangenen Woche wieder ordentlich mit dem Thema zu tun: Gleich zwei Landgerichte beschäftigten sich mit der Werbung per E-Mail.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, dient der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Kernelement sind Regelungen rund um das Thema Werbung. Von besonderer Relevanz ist in der heutigen Zeit die Werbung per E-Mail: Sie geht schnell, einfach und die Kosten sind gering. Das massenhafte Verschicken von Werbung ist dank der Entwicklung des Internets mit wenigen Klicks möglich und daher besonders geregelt. Besonders relevant für dieses Thema ist § 7 UWG. Dort ist bestimmt, wann eine Werbung eine unzumutbare Belästigung ist, und wann eben nicht.
Kommentar schreiben
Antworten
der deutsche Online-Handel zahlt die Zeche für Massen an SPAM, welcher meist aus dem Ausland kommend und somit nicht rechtlich verfolgbar ist.
Da ist jeder "Inländer" der Böse, der nur eine Mail schickt. Aber der, der 1000 Mails schickt, darf dies ungestraft tun..
"Immerhin wird so eine klare, eindeutige Grenze gezogen."
..das ich nicht Lache..!
1. gibt es keine Grenze
2. schon gar keine klare..
3. was heute noch zulässig ist, kann morgen von einem anderen LG beliebig und nach Tagesform geändert werden
das UWG ist ein Spielplatz für alle Leute, die zuviel Zeit haben und trotzdem mit ihrem Leben so unzufrieden sind, dass sie das andere spüren lassen. Und die deutsche Justiz spielt das Spiel mit.
Ihre Antwort schreiben