Einen größeren Schreck dürfte kürzlich ein Einzelkaufmann erlitten haben, als er zwei unautorisierte Überweisungen von seinem Geschäftskonto feststellte. Unbefugte hatten das smsTAN-Verfahren ohne sein Wissen genutzt und den Mann um über 28.000 Euro erleichtert. Die Bank trägt die Beweislast für einen Haftungsverstoß des Kontoinhabers, urteilte das Landgericht Kiel – und diese konnte hier nicht überzeugen.
Vor dem Landgericht Kiel hat ein Einzelkaufmann seine Bank verklagt (AZ.: 12 O 562/17). Von seinem Geschäftskonto waren zwei unautorisierte Überweisungen mit einem Gesamtbetrag von über 28.000 Euro abgegangen. Dem Kontoinhaber war am Tag vor dem Vorfall aufgefallen, dass sein Smartphone nicht funktionierte und hatte dies, ohne weitere Bedenken, seinem Mobilfunkanbieter mitgeteilt. Ein Zusammenhang ergab sich im Nachhinein, weil der Kaufmann das von der Bank angebotene smsTAN-Verfahren zur Legitimierung von Überweisungen und ähnlichem nutzte. Beide Überweisungen waren der Bank jeweils mit einer korrekten Pin erteilt worden, diese wird aber durch das Tan-Verfahren für jede Aktion neu generiert und dem Kunden mittels SMS mitgeteilt.
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