Der Standort der Firmenniederlassung darf nicht frei erfunden werden, nur um potenzielle Kunden besser erreichen zu können. Geschieht dies doch, liegt ein Fall der irreführenden Werbung vor, wie nun eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt erneut aufzeigt.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben