Sicherlich hatte schon jeder einmal das Bedürfnis, einen Teil seiner Biografie zu streichen. Besonders groß dürfte dieser Wunsch sein, wenn das eigene Scheitern für jede Person mit nur wenigen Klicks nachlesbar ist. Google macht es möglich. Gegen das Anzeigen von alten negativen Presseberichten über seine Person klagte nun ein Mann gegen den Suchmaschinen-Betreiber und verlor.
Geklagt hatte der ehemalige Geschäftsführer einer bekannten gemeinnützigen Organisation. Als diese Organisation im Jahr 2011 in eine schwerwiegende finanzielle Schieflage kam, meldete sich der Geschäftsführer krank. Die Presse berichtete mehrmals über den Fall. Dabei wurde auch der Name des Klägers, sowie über die Tatsache, dass er aus gesundheitlichen Gründen abwesend war, berichtet. Diese Artikel lassen sich bis heute bei Google finden. Der Kläger wollte durch die Klage Google dazu zwingen, die Links zu den negativen Presseberichten aus den Suchergebnissen zu streichen.
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