Die Löschung einer vermeintlichen Produktnachahmung ausgelöst über das Amazon-eigene „Infringement“-Verfahren kann laut dem Landgericht Hamburg eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung darstellen. Im vorliegenden Fall betraf die Abmahnung das Design eines speziellen Weinglases. Der Abmahner hatte eine Verletzung seines Geschmacksmusters geltend gemacht, wurde nun aber durch das Gericht selbst zu einer Unterlassung aufgefordert.
Im Rahmen des Gerichtsprozesses vor dem Landgericht Hamburg (AZ.: 308 O 63/18) hatte sich ein Amazon-Händler gegen die Löschung eines seiner Produkte gewehrt. Amazon hatte das Weinglas namens „Glass Bottle Cap“, dass sich durch sein spezielles Design direkt auf einer Weinflasche befestigen lässt, aus dem Verkehr gezogen. Grund dafür war die Meldung eines anderen Händlers über die angeblich designverletztende Nachahmung.
Mit dem sogenannten Infringement-Verfahren stellt Amazon eine Möglichkeit zur Verfügung, Rechtsverletzungen zu melden, die sich beispielsweise auf Designs oder Marken beziehen. Nach dem „notice and take down“-Prinzip nimmt Amazon den Artikel dann nach dem Hinweis auf eine konkrete Rechtsverletzungen automatisiert aus dem Sortiment – nach der eingängigen Rechtsprechung würde das Unternehmen bei Kenntnis des Rechtsverstoßes sonst selbst haftbar werden.
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