Was wurde getestet?
Als Händler sollte immer darauf achten werden, was genau getestet wurde. Wurde nur ein Einzelmerkmal des Produktes getestet, darf auch nur dieses Einzelmerkmal mit dem Testergebnis beworben werden. Wird zum Beispiel der Geschmack eines Burgers getestet, und eben nicht die Qualität der Zutaten und Zubereitung, muss genau das aus der Werbung hervorgehen.
Wie das Urteil nun gezeigt hat, muss auch bei der Konkretisierung des Produktes aufgepasst werden: Bekommt eine Matratze mit einer Breite von 90 cm das Gütesiegel „sehr gut”, so darf eine andere 100 cm breite ungetestete Matratze nicht damit beworben werden, auch wenn sie ansonsten die gleichen Merkmale aufweist.
Auf unserem Hinweisblatt sind noch einmal alle wesentlichen Punkte zur Werbung mit Testergebnissen zusammengefasst.
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Welches Kartell wird mit dieser Matratze denn bekämpft? Absurd!
Warum eine 100x200cm Matratze mit gleichen Eigenschaften nicht genauso gut sein soll wie die 90-er Version die gerade "offiziell" als gut getestet wurde, ist mit allerdings schleierhaft.
Ansonsten ist es gerade im online-Handel schwierig ein Testergebnis nur für eine einzige Größe korrekt darzustellen. Meist hat man einen beschreibenden Text (in dem das Testergebniss erwähnt wird) und dann die Auswahl verschiedener Größen, Härtegrade oder was auch immer.
Ähnliches gab es mal bei Zahnpastatuben, die zu tausenden wieder aus den Regalen genommen werden mussten, weil die 150 ml Tube beworben wurde, obwohl nur die 100 ml Tuben getestet wurden. (bei den genauen Zahlen bin ich hier nicht sicher...)
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