Ein Matratzenhändler bewarb seine Produkte mit Testergebnissen der Stiftung Warentest. Das Problem daran war, dass er mehrere Produkte bewarb, die Stiftung Warentest aber nur ein Konkretes getestet hatte. Das empfand ein Mitbewerber als irreführend. Zu Recht urteilte nun das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 13.04.2018 - Az.: 6 U 166/17).
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Welches Kartell wird mit dieser Matratze denn bekämpft? Absurd!
Warum eine 100x200cm Matratze mit gleichen Eigenschaften nicht genauso gut sein soll wie die 90-er Version die gerade "offiziell" als gut getestet wurde, ist mit allerdings schleierhaft.
Ansonsten ist es gerade im online-Handel schwierig ein Testergebnis nur für eine einzige Größe korrekt darzustellen. Meist hat man einen beschreibenden Text (in dem das Testergebniss erwähnt wird) und dann die Auswahl verschiedener Größen, Härtegrade oder was auch immer.
Ähnliches gab es mal bei Zahnpastatuben, die zu tausenden wieder aus den Regalen genommen werden mussten, weil die 150 ml Tube beworben wurde, obwohl nur die 100 ml Tuben getestet wurden. (bei den genauen Zahlen bin ich hier nicht sicher...)
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