Trinken bis zum Umfallen, laute Musik und Exzesse – das ist wohl genau das, womit viele das Wort „Ballermann“ in Verbindung bringen. Kaum einer weiß, dass es sich dabei auch um eine Marke handelt. Ob dies allerdings so bleibt, wird sich noch zeigen.
Aus einer Schnapsidee heraus hat sich das Ehepaar Engelhardt im Jahr 1998 die Bezeichnung „Ballermann" als Marke eintragen lassen. Nicht nur das: Mittlerweile haben sich die Engelhardts 16 verschiedene „Ballermann”-Marken schützen lassen und sich durch Lizenzgebühren ein stattliches Vermögen verdient. Ob „Ballermann“ weiter Marke bleiben darf oder es sich dabei eher um ein Synonym für einen Party-Exzess handelt, muss nun entschieden werden.
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