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Rechtsradar: Grundpreisangabe, Klage gegen Google, Online-Gerichtsverfahren, VerpackG

Veröffentlicht: 24.08.2018
imgAktualisierung: 24.08.2018
Geschrieben von: Ivan Bremers
Lesezeit: ca. 3 Min.
24.08.2018
img 24.08.2018
ca. 3 Min.
Wie jede Woche gibt es wieder unserer Rechtsradar. Wer sich über die aktuellen Urteile informieren, kann dies hier tun.

OLG Stuttgart verneint Grundpreisangabe bei Ebay-Minigalerie

Verschiedene Ansichten auf Marktplätzen stellen Händler oft vor Probleme, denn nicht immer wird klar, was in der Ansicht für den Kunden erkennbar ist. Zumindest bei der Ebay-Minigalerie soll dies bei der Angabe des Grundpreises nicht fatal werden können. Das Gericht sieht die Ansichten in der Minigalerie nicht als Angebot im Sinne der Preisangabenverordnung, denn der potenzielle Kunden versteht es nicht als vollständiges Angebot. Damit entfällt hier die Grundpreisangabe. Dieser muss erst in der vollständigen Galerieansicht aufgeführt sein.

Wegen Standortermittlung: Klage gegen Google eingereicht

Der Internetriese Google steht erneut im Visier eines Gerichtes. Wegen unterlaubtem Tracking von Nutzerdaten drohen nun rechtliche Konsequenzen. Wie bekannt wurde, werden Standortdaten von Nutzern auch bei deaktiviertem Standortverlauf ermittelt. In der Klageschrift wird Google unter anderem Verletzung der Privatsphäre sowie Irreführung vorgeworfen. Google selbst bestreitet die Vorwürfe.

Pilotprojekt für Online-Gerichtsverfahren in Hamburg gestartet

Schon seit langem ist bekannt, dass Gerichte stark zu kämpfen haben, alle eingereichten Klage zeitnah zu bearbeiten. Zur Entlastung der Gerichte will die Stadt Hamburg Zivilprozesse mit geringen Streitwert künftig per Online-Gerichtsverfahren abwickeln. So sollen Prozesse schneller bearbeitet werden können. Das Verfahren soll für Klagen mit einem Streitwert von weniger von 1.000 Euro genutzt werden können. In Deutschland wäre die Klage-Einreichung per Online-Maske eine Premiere. Dies setzt allerdings eine Änderung der Zivilprozessordnung voraus

VerpackG: Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Das Verpackungsgesetz tritt ab dem 01. Januar 2019 in Kraft. Damit treten auch Änderungen im Bereich der Lizenzierung und Registrierung in Kraft. Durch das VerpackG müssen sich Vertreiber die als Hersteller gelten bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren, bevor sie sich bei einem dualen System beteiligen können. Die neu geschaffene Stelle mit Sitz in Osnabrück nimmt sowohl die Registrierung entgegen, führt aber auch die Datenbank “LUCID”, die öffentlich alle registrierten Hersteller aufführt.

Veröffentlicht: 24.08.2018
img Letzte Aktualisierung: 24.08.2018
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Ivan Bremers

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