Eine Abmahnung kostet Händler Nerven und oftmals viel Geld, denn nicht selten werden vierstellige Beträge für einen Verstoß verlangt. Noch schlimmer ist es deshalb, wenn Abmahnungen dazu benutzt werden, sich auf Kosten anderer zu bereichern. Dass eine vorgetäuschte Abmahnung ein strafbarer Betrug ist, hat nun der BGH festgestellt.
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Gern kann ich aus eigener Erfahrung ein Beispiel geben. Eine Online-Petition blieb erfolglos. Die Lobby läßt sich nicht freiwillig die Butter vom Brot nehmen.
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Und ich stimme "Arthur van Burren" voll zu. Damit wäre das Problem vom Tisch.
Was die da jetzt in einem Gesetz planen, ist doch nichts halbes und nichts ganzes
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Jetzt haben wir 2018, also 10 Jahre später, und es ist alles beim Alten. Solche Betrugsfälle dürften zu 90% nicht ans Tageslicht kommen, weswegen dieses Urteil kaum eine Veränderung bringen wird.
Ich vermute aber auch, dass im Petitionsaussch uß, einige Anwaltskammerve rtreter sitzen, die Veränderungen so gut wie es geht verhindern, schließlich brauchen Anwälte ja auch Arbeit...
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Sofort in den Knast.
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Auch wird die steuerrechtlich e Komponente (Urteil des Bundesfinanzhof s vom 21.12.2016, Aktenzeichen XI R 27/14) von vielen noch nicht beachtet bzw. umgesetzt.
Gerade in diesem sensiblen Bereich ist ein Fehlverhalten von Rechtsanwälten nicht zu tolerieren.
Dies führt dann auch dazu, dass berechtigte Abmahnungen in der öffentlichen Wahrnehmung wieder das sein können, was sie im Sinne des Gesetzes stets sein sollten: Die Möglichkeit des Gegners, die Angelegenheit ohne ein gerichtliches Verfahren zu erledigen.
Denn eine berechtigte Abmahnung setzt einen Wettbewerbsvers toß voraus, den es im Interesse aller Marktteilnehmer wirksam zu unterbinden gilt.
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