Framing und Links sind anders
Doch müssen Händler oder Blogbetreiber nun nicht alle Links löschen, denn der EuGH hat seine bisherige Rechtsprechung zum Thema Framing und Linksetzung nicht verändert. Dies ist nach den bisher aufgestellten Kriterien nach wie vor möglich, solange:
- Kein neues technischen Verfahren angewendet wird
oder
- kein neues Publikum erreicht wird.
Für die Verlinkung oder das Framing eines Fotos hat der EuGH eine Verletzung einer diese beiden Kriterien bisher verneint.
Was dadurch beachtet werden muss
Wie bisher auch, sollten Händler nicht ohne eine Nutzungserlaubnis Bilder aus dem Internet kopieren und für sich verwenden. Dies auch nicht, wenn die Bilder frei zugänglich sind. Nach der Entscheidung des EuGH ist nun klar, dass Fotos von Webseiten von Dritten ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht vervielfältigt und auf der eigenen Webseite veröffentlicht werden dürfen.
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