Während ihrer Verkündigungstätigkeit erheben die Mitglieder der Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas oft Notizen über Namen und Adressen der Besucher. Doch geht dies nicht ohne Einhaltung der unionsrechtlichen Vorschriften über Datenschutz, urteilte nun der Europäische Gerichtshof. Seit dem 25. Mai 2018 handelt es sich bei diesen Vorschriften um die DSGVO.
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