Geht es um Vertriebsbeschränkungen, geraten Hersteller und Händler schnell aneinander. Eine solche Auseinandersetzung wurde jüngst auch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ausgetragen. Das Urteil dürfte viele Online-Händler nicht gerade freudig stimmen (Urteil vom 12.07.2018, Az. 11 U 96/14).
Darf ein Markenhersteller seinen autorisierten Händlern verbieten, die Produkte der Marke über Plattformen wie Amazon zu verkaufen? Mit dieser Frage musste sich das OLG Frankfurt am Main auseinandersetzen. Geklagt hatte eine Firma, die auf dem deutschen Markt Luxusparfüme über autorisierte Händler vertreibt. Und eben jenen Händlern wollte die Klägerin verbieten, die Parfüme über den Amazon Marketplace zu vertreiben.
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