Über die Datensammelwut von Facebook besteht kein Zweifel. Schließlich verdient das soziale Netzwerk durch diese Daten mittels Werbung Geld. Doch wer kann für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der User eigentlich verantwortlich und somit haftbar gemacht werden?
Sogenannte „Facebook-Fanpages“ sind für Unternehmen eine gute Möglichkeit, sich nach außen hin zu präsentieren und die Bindung mit neuen, aber auch bestehenden Kunden zu stärken. Doch die Nutzung solcher Fanpages ist aus rechtlicher Sicht nicht ganz unkritisch, wie ein Fall zeigt, der vor dem Gerichtshof der Europäischen Union jüngst verhandelt wurde. Denn die Unternehmen haben keinen Einfluss darauf, welche Daten Facebook über die Besucher der Fanpage sammelt oder welche dritten Parteien diese Daten noch erhalten.
Da Unternehmen mit Blick auf die Datennutzung keine Handhabe haben, heißt das dann gleichzeitig auch, dass sie von ihrer Verantwortung befreit sind? – Der Gerichtshof ist dieser Frage nachgegangen und hat in einem entsprechenden Fall entschieden.
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Aber solange dem Abmahn-Wahnsinn in Deutschland kein Riegel vorgeschoben wird, ist man verrückt, weiter Facebook als Firma zu nutzen.
Klar steht im Vordergrund Datensicherheit und Facebook verliert eine Einnahmequelle, letzteres ist mir aber egal.
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