Händler dürfen auch Informationen nicht vergessen
Händler, die Bestandskunden per E-Mail kontaktieren wollen, müssen darauf achten, bei der Erfassung der E-Mail-Adresse im Rahmen der persönlichen Daten deutlich darauf hinzuweisen und an die Widerspruchsmöglichkeit denken. Dies kann im Online-Shop mit folgendem Hinweis erfolgen:
„Soweit Sie nicht widersprochen haben, nutzen wir Ihre E-Mail-Adresse, die wir im Rahmen des Verkaufes einer Ware oder Dienstleistung erhalten haben, für die elektronische Übersendung von Werbung für eigene Waren oder Dienstleistungen, die denen ähnlich sind, die Sie bereits bei uns erworbenen haben. Sie können dieser Verwendung Ihrer E-Mail Adresse jederzeit durch eine Mitteilung an uns widersprechen. Die Kontaktdaten für die Ausübung des Widerspruchs finden Sie im Impressum. Sie können auch den dafür vorgesehenen Link in der Werbemail nutzen. Hierfür entstehen keine anderen als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.“
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auch nach dem 25.05. gelten die gleich Voraussetzungen für die Werbung gegenüber Bestandskunden wie bisher.
Viele Grüße
die Redaktion
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danke für deine Anfrage. Wir empfehlen dies bei Erfassung der E-Mail-Adresse im Rahmen der persönlichen Daten im Bestellvorgang deutlich sichtbar anzufügen.
Viele Grüße
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vielen Dank für den Interessanten Artikel.
Mich würde Interessieren, wo man den Hinweistext aus dem letzten Abschnitt, im Shop hinterlegt? Kommt der in die AGB oder ins Impressum rein?
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