DaWanda stellt Strafanzeige gegen den Ido Verband
Einigen Online-Händlern schlagen die Abmahnungen des Ido Verbandes seit Längerem auf den Magen. Besonders DaWanda-Händler(innen) empfinden sie als unfair und hinterfragen die Berechtigung zur Abmahnung des Verbandes. Dawanda sucht nun Gehör bei den Strafbehörden und stellte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln. Rechtsmissbrauch hin oder her: Bis auf Weiteres darf der Verband jedoch weiterhin legal abmahnen.
Marke „Black Friday“ soll gelöscht werden
Auch wenn es bis November noch ein ganzes Stück hin ist: Wegen der Verletzung der Marke „Black Friday“ dürften sich Händler hoffentlich keine Sorgen mehr machen. Für die Marke soll ein erfolgreicher Löschungsantrag gestellt worden sein. Soweit hier keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden, sind Abmahnungen der deutschen Lizenznehmerin daher künftig kein Problem mehr.
DSGVO ja – aber Umsetzung? Wohl nein!
Mit Ablauf des Monats April geht es auch bei der DSGVO in die heiße Phase. Nur noch wenige verbleibende Wochen trennen alle Unternehmen von der europaweit gültigen DSGVO. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen. Zumindest theoretisch. Denn die Durchsetzung der neuen Regelungen könnte an mangelndem Personal scheitern. In den 16 für den Datenschutz zuständigen Landesbehörden sollen insgesamt knapp 100 Mitarbeiter fehlen. Man werde „mit der jetzigen Ausstattung die Instrumente der DSGVO [nicht] vernünftig nutzen können“, sagt etwa Marit Hansen aus Schleswig-Holstein.
Mehr Transparenz auf Online-Plattformen...
Um faire Bedingungen für europäische Firmen zu schaffen, die mit Portalen wie Google, Amazon und Ebay zusammenarbeiten, hat die EU-Kommission jetzt einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Die „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für Geschäftskunden von Online-Vermittlungsdiensten“ soll vor allem die Transparenz bei Kündigung und Datennutzung sicherstellen. Außerdem sollen die Plattformen in Zukunft deutlicher darstellen, ob der Vertrag mit einem professionellen Händler oder einer Privatperson abgeschlossen wird.
...und ein neues Widerrufsrecht
In das gleiche Reformpaket der EU wurden auch die Änderungen für ein neues Widerrufsrecht mit eingeschnürt. Am 13. Juni 2018 jährt sich das Inkrafttreten der neuen Regelungen für den Online-Handel zum vierten Mal. Damals sorgten große Änderungen beim Widerrufsrecht für Aufregung und Ärger in der gesamten Branche. Die EU musste dem langen Drängen des Online-Handels nachgeben und will händlerfreundlichere Regelungen umsetzen.
Hausfriedensbruch nun auch online?
Zurzeit geht man davon aus, dass bis zu 40 Prozent aller internetfähigen informationstechnischen Systeme (kurz: IT-Systeme, z. B. Computer, Smartphones) in Deutschland mit Schadsoftware verseucht sind und damit potenzielle Bots darstellen. Nun soll der virtuelle Hausfriedensbruch endlich strafbar werden, denn straflose Cyberattacken können empfindliche Schäden anrichten. Erst jetzt, Mitte 2018, hat der Bundesrat einen Versuch gewagt, und den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die „unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme“ unter Strafe gestellt wird.
Kommentar schreiben