Vertriebsbeschränkungen belasten Händler in hoher Weise, da durch sie ein Handel mit bestimmten Waren stark erschwert ist. Deutsche Gerichte untersagten bisher den pauschalen Ausschluss bei Luxusartikeln, doch schlug sich der Europäische Gerichtshof auf die Seite der Hersteller. Nun könnte auch in Deutschland ein wegweisendes Urteil ergangen sein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verbot Real den Handel mit Luxuskosmetik.
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