Falsche Kategorie bei Amazon führt zu Wettbewerbsverstoß
Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen einige besonders für die Sicherheit relevante Fahrzeugteile (auch die von Fahrrädern oder Motorrädern) in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. Dies bedeutet, dass diese Fahrzeugteile nur dann angeboten und verkauft werden dürfen, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Auch der Hinweis „Fahrzeugteil nicht für den Straßenverkehr zugelassen“ o. ä. hilft Händlern nicht weiter.
Besonders prekär wird es, wenn ein Händler Lampen und Leuchtmittel im Internet ohne diese Kennzeichnung anbietet und selbst auch gar keine Beziehung zu Fahrrädern, Motorrädern oder Pkws herstellt. Ist Amazon der Meinung und schiebt die Produkte in eine andere Kategorie, z. B. "Radsport", begibt sich der Händler ungeahnt in einen Wettbewerbsverstoß. Zudem erfolgte im konkreten Fall ein Hinweis mit dem Zusatz "Wird oft zusammen gekauft", der auf Fahrradlampen und Fahrradzubehör verwies.
Die Richter hatten kein Nachsehen mit den Händlern: Diese Einordnung durch Amazon sei dem Händler auch zuzurechnen – egal, ob er sie gewollt oder beabsichtigt hat (Urteil des Landgerichts Freiburg vom 07.08.2017, Az.: 12 O 141/15). Auch hier wird wieder auf die Risiken beim Handel über eine Plattform hingewiesen: Es sei die selbstständige Entscheidung des Händlers, sich auf einer solchen Verkaufsplattform zu bewegen. Wer die positiven Begleiterscheinungen von Amazon ausnutzt, muss auch in den sauren Apfel der Mithaftung beißen...
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wohl nur unter der Prämisse - das dieses Richterlein - seinen Anwalts- /Abmahnkollegen sofort grünes Licht für weitere erfolgreiche zusammenarbeit gibt.
solche Weltfremden Figuren - gehören mindestens soweit aus Europa entfernt - wie Ihre Urteile an den Menschen vorbei gehen - also Antarktis ist noch das netteste was mir dazu einfällt.
....
an welcher Stelle steht dann etwas über die Prozentuale teilhabe - oder wird man automatisch zu 1001 % verdonnert ?!
---
ist das wirklich ein Zitat ?
Es sei die selbstständige Entscheidung des Händlers, sich auf einer solchen Verkaufsplattfo rm zu bewegen. Wer die positiven Begleiterschein ungen von Amazon ausnutzt, muss auch in den sauren Apfel der Mithaftung beißen... - Ende
---was heißt denn hier positive ? - nur das ich eventuell noch ein Euro plus mitnehme
- das kann man ja wohl kaum als außergewöhnlich e Leistung der Plattform betrachten - für die man dann auch noch seinen Kopf hinhalten möchte ?
was mir sonst noch dazu einfällt ............... ............... ............... ............... ............... ............... ............... ............... ............... ............... ............... ............... ............... ............... ............... ............... ............... ............... ............... .. usw. !
mal sehen ob das überhaupt durchkommt ?
wie ist das eigentlich mit Politikern ?
ich habe mir eigentlich ganz andere ausgesucht - und jetzt darf ich aber -
die po........... (Nee ,das kann ich wirklich nicht schreiben - da verbiegen sich ja die Tasten)
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Mit Amazone will sich ja kein Richter oder Verbraucherschü tzer anlegen.
Man kann doch viel besser einen kleinen Händler Abzocken.
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Alles Wahlhilfe für extreme Parteien
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Mit der Essenz "Dann verkaufen Sie eben nicht auf Amazon!" kommen wir nicht weiter.
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Schließlich nutzt er ja auch die Vorteile des niedrigeren Kraftstoffpreis es und des niedrigeren Verbrauchs... ;-)
Warum versuchen einige Richter besonders weltfremd zu argumentieren.. .
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