Nach langem Hin und Her konnte MyTaxi letztendlich den Bundesgerichtshof von der Rechtmäßigkeit seiner Aktion überzeugen.
Die Daimler-Tochter MyTaxi darf seinen Nutzern weiterhin günstige Fahrten anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29. März 2018 entschieden. Geklagt hatten Taxizentralen, die die Rabattaktionen für wettbewerbswidrig hielten, weil diese ihrer Meinung nach gegen die Pflicht zur Einhaltung der behördlich festgesetzten Taxitarife verstießen.
Der BGH hat nun die Klage abgewiesen. Als Begründung hieß es in dem Urteil, dass die Bonusaktionen nicht gegen die tarifliche Preisbindung für Taxiunternehmen verstoßen würden, da MyTaxi lediglich als Vermittler für Fahraufträge tätig und an keine Festpreise gebunden sei. Außerdem seien die Aktionen sowohl räumlich auf mehrere deutsche Großstädte, als auch zeitlich beschränkt worden. Damit würde laut BGH auch keine Behinderung oder Verdrängungsabsicht der Taxizentralen vorliegen.
Kommentar schreiben